Öffentlicher PersonennahverkehrDie Bewältigung der Verkehrsprobleme in den Verdichtungsräumen, die Abwendung des drohenden Verkehrsinfarkts, ist in den letzten Jahren zu einer immer wichtigeren Aufgabe geworden, die nur im Rahmen einer integrierten Verkehrsplanung und der Angebotsgestaltung im Öffentlichen Personennahverkehr gelöst werden kann.
Dem Kommunalverband Großraum Hannover ist vom Gesetzgeber neben der ausschließlichen Zuständigkeit für die Regionalplanung auch die Zuständigkeit für den Öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 4 des Nds. Nahverkehrsgesetzes übertragen worden. Der Kommunalverband Großraum Hannover ist damit auch Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und ist Partner im Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH).
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