Rechtsform und Organe (Verfassung und Gremien)Der Niedersächsische Landtag hat im "Gesetz über den Kommunalverband Großraum Hannover" (vom 20. Mai 1992) Struktur und Aufgaben des Verbandes festgelegt: Seine Organe sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuß und die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor. Die Verbandsversammlung besteht aus 28 Mitgliedern, von denen je 14 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover und vom Kreistag des Landkreises Hannover gewählt werden. Zur vorbereitenden Beratung ihrer Beschlüsse hat die Verbandsversammlung drei Fachgremien gebildet: den Verkehrsausschuß, den Ausschuß für Regionalplanung und Naherholung und den Ausschuß für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen.
Der Kommunalverband Großraum Hannover ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine innere Verfassung ist an die Niedersächsische Gemeindeordnung angelehnt.
Die drei Organe des Kommunalverbandes sind nach § 3 des Gesetzes über den Kommunalverband Großraum Hannover die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuß und die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor.
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