Kommunale Frauenbeauftragte Expertinnen für Fraueninteressen
Das im Juni 1993 verabschiedete 10. "Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung" sorgte für klare Verhältnisse: In Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muß eine Frauenbeauftragte hauptberuflich tätig sein. Die Kompetenzen und Rechte der Frauenbeauftragten sind gesetzlich geregelt.
Frauenbeauftragte sind Ansprechpartnerinnen für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung sowie für alle Bewohnerinnen der Städte und Gemeinden der Region für Gruppen, Vereine, Verbände und Projekte.
Sie weisen auf Benachteiligungen und Probleme von Frauen hin, vertreten ihre Interessen und sind eine Art "Schnittstelle" zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerinnen.
Frauenbeauftragte erarbeiten Konzepte und entwickeln Ideen, wie bestehende Benachteiligungen von Frauen vor Ort beseitigt und damit vielen Frauen geholfen werden kann.
Aufgabe der kommunalen Frauenbeauftragten ist es auch, an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und ihre Stellung in der Gesellschaft haben.
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