Kommunale Frauenbeauftragte – Expertinnen für Fraueninteressen

Das im Juni 1993 verabschiedete 10. "Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung"‘ sorgte für klare Verhältnisse: In Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muß eine Frauenbeauftragte hauptberuflich tätig sein. Die Kompetenzen und Rechte der Frauenbeauftragten sind gesetzlich geregelt.

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