Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus 28 Mitgliedern von denen je 14 Mitglieder vom Rat der Landeshauptstadt und vom Kreistag des Landkreises (Vertretungen) für die Dauer der allgemeinen Wahlperiode der Vertretungen gewählt werden. Nach niedersächsischem Gemeinderecht haben die Mitglieder der Verbandsversammlung ein freies Mandat; sie sind also nicht an die Weisungen des Rates/Kreistages gebunden.

Zu den Aufgaben der Verbandsversammlung zählen unter anderem:


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