Der Verbandsdirektor

Der Verbandsdirektor ist Wahlbeamter auf Zeit. Die Aufgaben des Verbandsdirektors sind:

  • Leitung der Verwaltung und Führung der laufenden Geschäfte; Vorbereitung der Beschlüsse des Verbandsausschusses;
  • Umsetzung von Beschlüssen der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses;
  • Vertretung des Kommunalverbandes nach außen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren.

FROH1.jpg (3518 Byte) Siegfried Frohner:
Kooperation durch Kommunikation

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