Der Verbandsdirektor Der Verbandsdirektor ist Wahlbeamter auf Zeit. Die Aufgaben des Verbandsdirektors sind:
- Leitung der Verwaltung und Führung der laufenden Geschäfte; Vorbereitung der Beschlüsse des Verbandsausschusses;
- Umsetzung von Beschlüssen der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses;
- Vertretung des Kommunalverbandes nach außen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren.
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Siegfried Frohner: Kooperation durch Kommunikation |
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